Rehabilitationssport (Stand 13.6.24 Starttermine für neue Kurse stehen noch nicht fest) )
Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist eine, für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, entwickelte Leistung mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern.
Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Der Rehabilitationssport wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.
In der Regel wird die Verordnung über 50 Trainingseinheiten und einer Gültigkeit von 18 Monaten ausgestellt.
Für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Laut Gesetzestext gelten all jene Menschen als behindert, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate durch körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen erheblich beeinträchtigt sind.
Sie können sich von Hausarzt oder Orthopäden eine Verordnung über Rehabilitationssport ausstellen lassen. Diese legen Sie Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vor. Mit der genehmigten Verordnung kommen Sie zu uns, um die Termine zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Nachfrage derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist!
In bewegungstherapeutischen Gruppen werden abwechslungsreiche Trainingsmethoden zur Steigerung bzw. Erhalt von Kraft, Beweglichkeit, Koordination und Ausdauer eingesetzt. Die Gruppen finden je nach Verordnung ein bis zweimal pro Woche statt und dauern 45 bis 60 Minuten.
Die Kosten des Rehabilitationssports trägt die gesetzliche Krankenversicherung.